Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.11.1990 - 20 U 174/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8618
OLG Hamm, 28.11.1990 - 20 U 174/89 (https://dejure.org/1990,8618)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.1990 - 20 U 174/89 (https://dejure.org/1990,8618)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 1990 - 20 U 174/89 (https://dejure.org/1990,8618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; AKB § 7 I Nr. 2 S. 3; AKB § 13 Nr. 2
    Falsche Angaben zu Vorschäden und zum Verbleib des Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verschweigen; Vorschäden; Obliegenheitsverletzung; Schadensformular; Entschädigungsleistung; Leistungfreiheit; Angaben; Nachbesichtigung; Kfz; Wiederbeschaffungswert; Neupreisentschädigung

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 1168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Bochum, 20.04.2005 - 9 S 269/04
    Dieser zu Lasten des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kann jedoch dadurch entkräftet werden, dassein anderer atypischer Geschehensverlauf dargelegt und notfalls bewiesen wird.Zu dieser Entkräftung des Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden ist unter anderem der Nachweis geeignet, dass der Vordermannim zeitlichen und örtlichen Zusammenhangmit dem Auffahren - also dem Unfallgeschehen - einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen und dieser sich auf den Unfall ausgewirkt hat (Kammergericht VRS 65, 189 (190) ; MDR 2001, 808; OLG Karlsruhe VersR 1991, 1168; OLG Hamm VersR 1992, 624; OLG Köln VRS 93, 46 (47) ; OLG Bremen VersR 1997, 253 [OLG Bremen 28.11.1995 - 3 U 31/95] ; Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl. § 4 StVO Rdnr. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht