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OLG Hamm, 28.11.1990 - 20 U 174/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 812; AKB § 7 I Nr. 2 S. 3; AKB § 13 Nr. 2
Falsche Angaben zu Vorschäden und zum Verbleib des Fahrzeugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verschweigen; Vorschäden; Obliegenheitsverletzung; Schadensformular; Entschädigungsleistung; Leistungfreiheit; Angaben; Nachbesichtigung; Kfz; Wiederbeschaffungswert; Neupreisentschädigung
Papierfundstellen
- VersR 1991, 1168
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 20.04.2005 - 9 S 269/04 Dieser zu Lasten des Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis kann jedoch dadurch entkräftet werden, dassein anderer atypischer Geschehensverlauf dargelegt und notfalls bewiesen wird.Zu dieser Entkräftung des Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden ist unter anderem der Nachweis geeignet, dass der Vordermannim zeitlichen und örtlichen Zusammenhangmit dem Auffahren - also dem Unfallgeschehen - einen Fahrstreifenwechsel vorgenommen und dieser sich auf den Unfall ausgewirkt hat (Kammergericht VRS 65, 189 (190) ; MDR 2001, 808; OLG Karlsruhe VersR 1991, 1168; OLG Hamm VersR 1992, 624; OLG Köln VRS 93, 46 (47) ; OLG Bremen VersR 1997, 253 [OLG Bremen 28.11.1995 - 3 U 31/95] ;… Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl. § 4 StVO Rdnr. 18).